Studienbeiträge

 

Aufgrund der Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHschG) vom 18. Mai 2006 (In Kraft seit 1. Juni 2006) werden in Bayern gemäß Art. 71 i.V. mit Art. 101 Abs. 1 des BayHschG ab dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben.

Übergeordnetes Ziel für den Einsatz der Studienbeiträge ist, die Studienbedingungen und die Lehre in allen Studiengängen zu verbessern.

Eine Kommission erstellt jährlich ein Konzept zur Verwendung der Studienbeiträge an der Studienfakultät Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement. Das Gremium, welches sich aus drei Mitarbeitern und drei Studierenden zusammensetzt , tagt mehrfach pro Semester und trifft Entscheidungen auf demokratischer Basis. Ausschlaggebend für die durch das Gremium entwickelten Maßnahmen sind insbesondere die Vorstellungen und Wünsche der Studierenden der Studienfakultät, sofern diese im Rahmen der Vorgaben der Präsidialkommission verwirklicht werden können.

Studienbeitragskonzept Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement

 

Der Bayerische Landtag hat am 24. April 2013 die Abschaffung der Studienbeiträge beschlossen. Ab dem Wintersemester 2013/2014 werden für alle Studierenden nur noch der Grundbeitrag für das Studentenwerk sowie ein Solidarbeitrag für das Semesterticket erhoben. Die Beiträge belaufen sich insgesamt auf 111 Euro.

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